Allgemeine Geschäftsbedingungen Preucon Real Estate und Preucon Immobilien und der angeschlossenen selbständigen Lizenzmakler 

1. Aufgaben

Alle unserer Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt eines Angebots beruht auf Informationen des jeweiligen Auftraggebers und nicht auf eigene Recherche und Untersuchung. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtum sowie Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Jeder Preucon Lizenzmakler ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen.    

2. Weitergabe und Kontaktaufnahme

Weitergabe von Exposés und anderen von Preucon Immobilien zur Verfügung gestellten Dokumenten sowie Informationen vom Auftraggeber an Dritte ist jederzeit und ohne schriftliche Zustimmung von Preucon Immobilien oder des jeweiligen selbstständigen Lizenzmaklers genehmigt.       

3. Benachrichtigung

Bei der Vergabe einer Komplettvermarktung seitens des Auftraggebers an Preucon Real Estate gilt: Ist dem Auftraggeber das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Angebotes, schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung kann er sich in Höhe vergeblich aufgewendeter Kosten, die der Makler in Unkenntnis der Vorkenntnis des Auftraggebers eingegangen ist, regresspflichtig machen.    

4. Honorarhöhe und Kosten (Provisionshöhe)

Preucon Immobilien arbeitet grundsätzlich ohne eine Provisionsforderung (Courtageforderung).
Weder für den Verkäufer noch für den Käufer fallen Provisionen an.
Stattdessen entstehen dem Auftraggeber lediglich Kosten in Höhe der von ihm als Dienstleistungen gebuchten Bausteine aus 
unserem Angebot.
Die Wahl des oder der Bausteine wählt der Auftraggeber. Er kann weitere Bausteine jederzeit nachbuchen, ohne dass hierfür ein Verspätungsaufschlag entsteht.
Die Kosten der Bausteine entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.
Eine Provisionspflicht entsteht lediglich durch den Wunsch des Auftraggebers, eine herkömmliche Vermarktung durch Preucon Immobilien durchführen zu lassen. Hierbei entsteht eine Provision von maximal 3,57% inklusiv 19% Mehrwertsteuer des Verkaufspreises.

5. Honoraranspruch (Provisionsanspruch)

Preucon Immobilien verlangt kein Honorar (Provision/Courtage) für den Verkauf einer Immobilie des Auftraggebers. Dem Auftraggeber entstehen lediglich Kosten in Höhe der gebuchten Dienstleistung(en) aus dem Angebot und der jeweils gültigen Preisliste. Die Bezahlung für die Erstellung und Übernahme von Dienstleistungen aus dem Preucon Angebotskatalog ist fällig mit Erfüllung des Auftrags durch Preucon.  

6. Maklervertrag/Maklerbindung

Bei der Zusammenarbeit mit Preucon Immobilien muss der Auftraggeber keinen Maklervertrag unterschreiben. Eine Maklerbindung entsteht nicht. Der Verkäufer kann seine Immobilie jederzeit frei verkaufen ohne Interessenten an Preucon Immobilien weiterzuleiten.
Lediglich den Abschluss eines Kaufvertrags hat der Verkäufer Preucon Immobilien mitzuteilen, solange eine Zusammenarbeit aktiv ist. Kontaktdaten und Inhalte eines Kaufvertrags muss der Verkäufer Preucon Immobilien nur für den Fall mitteilen, dass seitens des Auftraggebers eine Prüfung des vorbereiteten Kaufvertrags und eine Begleitung des Auftraggebers durch einen Preucon Lizenzmakler gewünscht wird.   

7. Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden: die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung. Dies gilt im Besonderen für eine Komplettvermarktung, falls nicht anders vereinbart ebenso bei Annahme und Erfüllung der vereinbarten Aufgaben durch Preucon.    

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Seiten Aurich.    

9.Inhalt der Internetpräsenz    

Preucon Real Estate und Preucon Immobilien übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-gestellten Informationen, die Bereitstellung der Informationen wird durch die angeschlossenen, selbstständigen Lizenzmakler, die ebenfalls keinerlei Gewähr für die Richtigkeit übernehmen – auf Grundlage der Daten, die ihnen die Eigentümer/-in der jeweiligen Objekte zur Verfügung gestellt haben, dargestellt. Die einzelnen Lizenzmakler sind die Personen, die in den Objektbeschreibungen der jeweiligen Objektdarstellung als Ansprechpartner benannt sind. Haftungsansprüche gegen Preucon Real Estate und Preucon Immobilien bzw. gegen den jeweiligen Lizenzmakler/die jeweilige Lizenzmaklerin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von der jeweiligen Maklerin/des jeweiligen Maklers, kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die im Objekt genannten Makler behalten es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.    

10. Salvatorische Klausel

Diese Geschäftsbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, falls sich einzelne Vorschriften als unwirksam erweisen.    

Dornum, 15.10.2023  

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